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20.01.2010

Die Landesmedienanstalten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen loben 2010 erneut gemeinsam einen mitteldeutschen Hörfunkpreis aus

1. Ziel
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater kommerzieller Hörfunkproduzenten aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie aus Mitteldeutschland insgesamt würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des in den drei Ländern lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunks bei der Berichterstattung über diese einzelnen drei Länder, wie über die gesamte Region Mitteldeutschland hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter ermutigen, hervorragenden Beiträgen kontinuierlich genügend Platz im Programm zur Verfügung zu stellen.


2. Preise
Die Jury vergibt im Rahmen des Wettbewerbs Preise in den folgenden Kategorien:

Bester Beitrag
1. Preis 2.500 EUR
2. Nominierung 500 EUR
3. Nominierung 500 EUR

Beste Moderation
1. Preis 2.500 EUR
2. Nominierung 500 EUR
3. Nominierung 500 EUR

Beste eigenproduzierte Werbung/Beste selbstentwickelte Promotion
1. Preis 1.000 EUR
2. Nominierung 250 EUR
3. Nominierung 250 EUR

Sonderthema:
1. Preis 1.000 EUR
"Wir sind ein Volk - von der friedlichen Revolution zur Wiedervereinigung"
Vor 20 Jahren vollzog sich innerhalb von zwölf Monaten zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 ein damals nicht für möglich gehaltener Umbruch auch in Mitteldeutschland, dessen ehemalige Bezirke am Ende der Ereignisse wieder zu den traditionsreichen Ländern, die sie einmal waren, verschmolzen und Teile eines nunmehr geeinten Deutschlands wurden. Die Beiträge sollen über diese bedeutende Zeit historisch, wie aktuell berichten und gestrige, wie heutige Reaktionen zu diesen Veränderungen auf allen Ebenen unserer Gesellschaft reflektieren.

Länderpreise (3 Preise)
3 x 500 EUR
Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.


3. Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnehmen können festangestellte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mitteldeutschen privaten kommerziellen Hörfunkveranstaltern. Die Anzahl der sich am Wettbewerb Beteiligenden und die gesamte Teilnehmerzahl eines einzelnen Veranstalters sind nicht begrenzt.


4. Art der Beiträge
Es können solche Beiträge eingereicht werden, die im Zeitraum vom 20. April 2009 bis 02. Mai 2010 in den drei Ländern produziert und dort im privaten Hörfunk ausgestrahlt wurden.


5. Anzahl der Beiträge
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbewerb kann in jeder Kategorie einen Beitrag einreichen.


6. Länge der Beiträge
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 60 Minuten nicht überschreiten.


7. Inhalt der Beiträge
Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das wirtschaftliche, politische, kulturelle, soziale, religiöse oder sportliche Leben in den drei Ländern informieren und berichten. Die Beiträge können die professionelle Beherrschung wirkungsvoller Unterhaltungsangebote im Rahmen des Musikprogramms des Veranstalters reflektieren. Bewertet werden bei allen eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, seine akustische Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität im weitesten Sinne, Umfang und Wirkung von Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie die Hörerwirkung.


8. Bewerbung
Die Beiträge sind jeweils einzeln auf CD einzureichen.


9. Ausschreibungsfrist
Einsendeschluss ist am 03. Mai 2010, um 12.00 Uhr.

Die Beiträge sind einzusenden an die bzw. abzugeben bei der:

Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)
Reichardtstraße 9
06114 Halle/Saale
Kennwort: "Hörfunkpreis 2010"



10. Jury
Zusammensetzung:
1 Hörfunkjournalist,
1 Printjournalist,
1 Hörfunkexperte,
1 Vertreter/in / Mitglied der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und
1 Vertreter/in der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).


11. Auswahl der Beiträge
Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.


12. Verwendung der Beiträge
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die MSA, die SLM und die TLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, vor dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung, vor dem Sponsor, soweit es einen gestifteten Preis gibt, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten, über den Hörfunkpreis, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.


13. Bekanntgabe der Preisträger
Die Gewinner des Hörfunkpreises werden am 18. Juni 2010 zur Preisverleihung in Halle bekannt gegeben.

Weiterführende Links:

www.slm-online.de

www.tlm.de

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